AGB
Leistungsgrundlagen, AGB - Promoluchs - Stand 15.09.2009
I. Allgemeines
1. Geltungsbereich; Änderungen der AGB, Anbieterkennzeichnung
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns online angebotenen Leistungen, Produkte und Lieferungen. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. [Für Verbraucher gelten ausschließlich folgende Bedingungen (Hyperlink).]
b) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihrer Verwendung nicht ausdrücklich widersprechen. Sie sollten diese AGB sorgfältig lesen, sie sich ggf. auszudrucken und/oder abzuspeichern.
c) Da unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit überarbeitet werden müssen, müssen wir uns leider entsprechende Änderungen vorbehalten. Widersprechen Sie einer per E – Mail mitgeteilten Änderungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht binnen 14 Tagen nach Zugang, werden die geänderten Bedingungen in ein mit Ihnen bestehendes Vertragsverhältnis wirksam einbezogen.
d) Für alle von uns angebotenen Produkte, Leistungen und Lieferungen können wir keine Haftung für die jeweilige Aktualität der übermittelten Inhalte und sowie die fehlerfreie technische Übermittlung übernehmen.
e) Sofern wir unter anderem Hyperlinks auf Angebotsplattformen Dritter anbieten sollten und dort Dienste von Ihnen in Anspruch genommen werden sollten, gelten die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Unternehmen, zu denen wir lediglich den Kontakt vermitteln. Wir können aus diesem Grunde keine Haftung für die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit und Werthaltigkeit der Angebote Dritter übernehmen.
f) Unsere Anbieterkennzeichnung lautet:
Ihr Vertragspartner ist Promoluchs Ackerstrasse 127, 40233 Düsseldorf, Telefon: 0211-4167248, Telefax: 0211- 4167257 (nachfolgend „Promoluchs“).
g) Hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen wird auf unsere Datenschutzerklärung verwiesen.
2. Haftungsbeschränkung:
Wir haften ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen. Darüber hinaus haften wir für Schäden, sofern sie sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ergeben. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung auf typischerweise vorhersehbare Schäden. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen durch Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder für mit uns verbundene Unternehmen sowie für eine etwaige persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Gesellschaftern und Erfüllungsgehilfen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder bei etwaig arglistig verschwiegenen Fehlern sowie wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
3. Zahlungsverzug
Sofern der Besteller in Zahlungsverzug kommt, werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, derzeit in Höhe von acht Prozent über dem Basiszinssatz für gewerbliche Kunden, berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt Promoluchs vorbehalten.
4. Zur Aufrechnung gegenüber dem Anbieter ist der Besteller nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultiert.
II. Bestellungen von Produkten und Bändern
1. Vertragsabschluss
a) Mit der Bestellung einer Ware aufgrund unserer Offerten erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware unter Einbeziehung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwerben zu wollen. An sein Angebot ist der Besteller bis zum Ablauf von 2 Wochen nach Abgabe des Angebotes gebunden. Promoluchs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder in Textform oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt werden.
b) Bestellt der Besteller die Ware auf elektronischem Weg, wird Promoluchs die Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigen. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch einen gegebenenfalls zu berücksichtigenden Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Promoluchs zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes von Promoluchs mit einem Zulieferer.
Besteller werden im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung hiervon unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird - soweit sie bereits erfolgt sein sollte – unverzüglich dem Besteller zurückerstattet.
c) Sofern der Besteller die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von Promoluchs gespeichert und dem Besteller auf Verlangen nebst den vorliegenden Leistungsgrundlagen per E-Mail zugesandt. Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
d) Die Produkte von Promoluchs können ganz oder teilweise aus Naturprodukten hergestellt sein. Ist dies der Fall, können naturbedingte Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht naturgegeben vorkommen. Diese bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Erklärung der Produktionsfreigabe
Hat eine Bestellung Waren zum Gegenstand, die durch Promoluchs nach Spezifikation des Bestellers angefertigt werden und/ oder auf die Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten sein sollen, so wird Promoluchs dem Besteller – soweit dies unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zumutbar und möglich ist – entweder ein Muster und/ oder die Abbildung eines Produktmusters per Post oder auf elektronischem Weg zukommen lassen. Auf der Basis des Musters oder dessen Abbildung kann der Besteller entweder Änderungswünsche abgeben oder die Produktionsfreigabe erklären. Die Erklärung der Produktionsfreigabe erfolgt durch den Besteller unter Verwendung einer durch Promoluchs mit dem Muster/ der Abbildung übermittelten Vorlage per Telefax und/ oder eMail. Die Freigabeerklärung ist unwiderruflich.
3. Lieferung/ Lieferfristen/ höhere Gewalt:
a) Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Alle Liefertermine und/oder -fristen sind grundsätzlich nur ungefähre Zeitangaben, es sei denn, dass eine Frist oder ein Termin ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und zwischen den Parteien schriftlich vereinbart und von beiden Parteien ausdrücklich bestätigt wird.
b) Im Falle eines Versendungsverkaufs wird sich Promoluchs bemühen, postversandfähige Ware innerhalb so schnell wie möglich und zumutbar zu liefern. Bei Sperrgutversand wird sich der Spediteur bzw. der mit der Auslieferung von Promoluchs beauftragte Lieferant mit dem Besteller in Verbindung setzen, um mit ihm einen Zustellungstermin zu vereinbaren.
c) Ist kein bestimmter Liefertermin oder keine bestimmte Lieferfrist vereinbart, so gelten für von uns herzustellende Waren 40 Werktage ab Vertragsannahme für Promoluchs als angemessene Frist zur Leistung/Lieferung der Ware. Ist eine Fertigung oder Modifizierung von Ware durch den Besteller beauftragt, so gilt bereits bei geringfügigen beauftragten Modifizierungen eine Frist von 60 Werktagen ab Vertragsannahme und gegebenenfalls erforderlicher Produktionsfreigabe/ Freigabe eines Musters o.ä. als angemessen vereinbart.
d) Promoluchs hat für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem nicht von uns zu vertretenden Hinderungsgrund beruht (z.B. Nichtbelieferung mit Zuliefererkomponenten, Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen). Vereinbarte Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert. Dauert der Hinderungsgrund länger als 2 Monate an, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zurück zu treten oder den Vertrag zu kündigen zu kündigen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Preise/ Zahlungsbedingungen
a) Sofern sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten alle Preise „ab Produktionsstätte“. Die Lieferung per Seefracht erfolgt ohne zusätzliche Kosten für den Besteller. Eine Lieferung per Luftfracht innerhalb einer kürzeren, im Einzelfall abzufragenden Lieferfrist, kann gegen Aufpreis nach individueller Vereinbarung erfolgen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen, die Promoluchs für gewerbliche Kunden mitteilt, nicht eingeschlossen und ist zuzüglich zu dem angegebenen Nettopreis zu leisten. Kosten des Versands werden dem Besteller – sofern eine Sonderversandform wie oben angesprochen gewählt wurde – mit der Rechnung gesondert berechnet.
b) Für alle Preis- und Rabattangaben von Promoluchs im Internet, Prospekten oder sonstigen Werbeträgern bleibt Irrtum vorbehalten. Alle Vereinbarungen sollen grundsätzlich in Textform oder schriftlich erfolgen.
c) Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union werden die Preise um die deutsche Umsatzsteuer gekürzt; landestypische Einfuhrumsatzsteuer oder Zoll ist durch den Besteller zu zahlen. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen Vereinbarung in Textform.
d) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die bestellte Ware mit Eingang der Bestellung, bei Auftragsproduktionen allerdings frühestens mit Erklärung der Produktionsfreigabe zur Zahlung fällig. Die Ware ist durch den Besteller per Bankeinzug oder Überweisung auf das von Promoluchs angegebene Bankkonto umgehend und kostenfrei zu bezahlen; Promoluchs ist zur Versendung bestellter Ware erst nach Eingang der Zahlung verpflichtet. Promoluchs steht es zudem frei, Ware nur gegen Vorauszahlung auszuliefern.
b) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht erst mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Käufer im Verzug der Annahme befindet.
c) Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald Promoluchs die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergibt.
5. Gewährleistung:
a) Promoluchs ist verpflichtet, dem Besteller die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Sach- und Rechtsmängel zu verschaffen. Bei den Produkten von Promoluchs kann es sich teilweise um Waren handeln, die aus Naturprodukten oder Teilen von Naturprodukten hergestellt werden. Naturbedingte Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht stellen hierbei keinen Mangel dar und müssen im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten bleiben. Dasselbe gilt hinsichtlich im Auftrag des Bestellers gefertigter Produkte, deren Fertigung durch Promoluchs zu für den Besteller möglichst attraktiven Konditionen an Dritte weiter gegeben wird. Auch hier stellen geringfügige, den vorgesehenen Gebrauch nicht hindernde kleine Abweichungen in Form, Farbe und Material keinen Mangel dar. Gleiches gilt bei geringfügigen Farb- und Formabweichungen der gelieferten Produkte von den bereitgestellten Musterstücken und innerhalb der gelieferten Warenmenge untereinander.
b) Es wird darauf hingewiesen, dass die von Promoluchs online zur Ansicht vorgehaltene Pantone-Farbtabelle nur eine Anmutung der tatsächlichen Pantone-Farbskala wiedergibt. Die Wiedergabe der Farben ist zudem abhängig von der jeweiligen individuellen Einstellung des Ausgabegerätes des Bestellers. Maßgeblich für die grundsätzliche Farbbindung ist nur die Klassifizierung einer original von Pantone bereitgestellten Farbtabelle.
c) Beim Auftreten eines Sachmangels sind die Gewährleistungsansprüche des Bestellers zunächst auf das Recht der Nacherfüllung beschränkt. Soweit es sich nicht um versteckte Mängel handelt, sind etwaige Mängel nach Untersuchung der Ware uns unverzüglich anzuzeigen. Die vom Besteller geforderte oder von Promoluchs angebotene Nacherfüllung hat in angemessener Frist zu erfolgen. Als angemessen gilt grundsätzlich eine Nachbesserungsfrist von mindestens 30 Werktagen. Promoluchs ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie für Promoluchs nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt.
d) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt nicht bei Vorhandensein von lediglich geringfügigen Mängeln.
6. Beanstandungen
a) Der Besteller hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall mit der im geschäftlichen Verkehr üblichen Sorgfalt zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler bei der Umsetzung der Gestaltungsvorgaben geht mit der Erklärung der Produktionsreife auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in der sich an die Produktionsreife anschließenden Produktion entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung.
b) Der Kunde hat die gelieferten Waren nach Erhalt unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese unverzüglich nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, Promoluchs unter Beifügung der Rechnung oder Quittung schriftlich anzuzeigen. Es gilt § 377 HGB. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend zu machen. Bei verdeckten Mängeln verlängert sich diese Frist auf eine Woche nach Feststellung, längstens aber auf sechs Monate nach Wareneingang. Fernmündliche Beanstandungen müssen unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei Promoluchs. Unterlässt der Kunde diese Unterrichtung, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt, soweit es sich bei dem Mangel nicht um einen versteckten Mangel gehandelt hat und soweit Promoluchs wegen des Mangels nicht Arglist vorzuwerfen ist. Versteckte Mängel, die bei der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, können von Kunden nur innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Wareneingang schriftlich gegenüber Promoluchs geltend gemacht werden. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Besteller.
c) Wenn nur ein Teil der Lieferung bei einer teilbaren Leistung Mängel aufweist, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
d) Für Kunden beträgt die Frist zur Verjährung von Gewährleistungsansprüchen sechs Monate ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen wird gegenüber Kunden keine Gewährleistung übernommen, mit Ausnahme der Haftung für Arglist.
e) Garantien beziehen sich grundsätzlich nur auf die vom Hersteller der Ware erklärte und an den Besteller weitergegebene Garantie, falls Promoluchs im Einzelfall nichts anders erklären sollte oder die Parteien nichts anderes individuell vereinbart haben. Soweit Produkte mit Herstellergarantie bzw. einer Garantie des Herstellers verkauft werden, richten sich die Ansprüche des Käufers wegen dieser Garantie ausschließlich gegen den Hersteller nach dessen Garantiebedingungen.
7. Archivierung
Vorlagen: Druckträger, Stanzen und andere zur Wiederverwendung nötigen Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen eine besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Die Versicherung der vorstehend genannten Gegenstände obliegt dem Besteller.
8. Periodische Arbeiten
Verträge, die über periodisch wiederkehrende Arbeiten abgeschlossen werden, können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten jeweils zum Monatsende gekündigt werden.
9. Eigentum, Urheberrecht
a) Die von Promoluchs zur Herstellung beschafften und eingesetzten Druckträger, Filme, Lithografien, Stanzen und ähnliche Gegenstände bleiben im Eigentum und Besitz von Promoluchs und werden nicht ausgeliefert. Dies gilt auch, wenn sie besonders berechnet werden,
b) Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Besteller stellt Promoluchs von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Promoluchs, bis alle gegenwärtigen Ansprüche von Promoluchs gegen den Besteller sowie die künftigen, soweit sie mit der gelieferten Ware im Zusammenhang stehen, erfüllt sind.
Der Besteller ist bis zur Bezahlung der Ware verpflichtet, Promoluchs einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ebenso hat er bis zur Bezahlung der Ware Promoluchs einen Besitzerwechsel der Ware oder den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.
c) Der Besteller ist berechtigt, die im Eigentum von Promoluchs stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt Promoluchs bereits mit Vertragsschluss alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung oder Verbindung weiterveräußert wird.
d) Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die nicht im Eigentum von Promoluchs stehen, weiterveräußert oder wird sie mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Besteller und Promoluchs vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.
e) Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis seitens Promoluchs, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Promoluchs verzichtet auf dieses Recht, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht Promoluchs der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Besteller und Promoluchs vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.
f) Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für Promoluchs im Falle der Auftragsproduktion als Hersteller gemäß § 950 BGB, ohne eigene Verpflichtung.
Promoluchs gibt eine zustehende Sicherung insoweit frei, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
III. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Zahlungsansprüche gegenüber Bestellern ist der Sitz von Promoluchs in Deutschland.
2. Anwendbares Recht/ Erfüllungsort/ Gerichtsstand
a) Es gilt deutsches Recht, soweit nicht bei grenzüberschreitenden Leistungen zwingende Regelungen des jeweiligen Staates dem entgegenstehen. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
b) Soweit der Besteller Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Geschäftsbeziehung das Landgericht Düsseldorf, wobei es Promoluchs frei steht, gegen den Besteller auch an dessen Sitz Klage einzureichen.
3. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Bestimmung teilweise oder ganz unwirksam sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt - soweit rechtlich zulässig - diejenige wirksame Bestimmung, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Kenntnis von der Unwirksamkeit der Bestimmung gehabt hätten.










